Nein zur Spaltung der Gesellschaft!

    Am 28. November stimmen wir über das verschärfte Covid-Gesetz ab. Namhafte Rechtsprofessoren und ein ehemaliger Bundesrichter warnen, das Gesetz sei «verfassungswidrig». Sagen wir deshalb Nein zu Diskriminierung und Massenüberwachung und stoppen wir den Abbau der Bürgerrechte.

    (Bilder: Gonzalo Garcia) Nach Angaben der Veranstalter nahmen mehr als 50’000 Personen an der nationalen Grosskundgebung vom 23. Oktober in Bern teil. Sie demonstrierten friedlich gegen Diskriminierung und für die Versöhnung der gespaltenen Gesellschaft.

    Der kommende 28. November ist einer der wichtigsten Abstimmungstermine der letzten Jahre: Das Schweizer Stimmvolk hat an diesem Tag die einmalige Möglichkeit, unser aus den Fugen geratenes Land wieder in die richtigen Bahnen zu lenken und die gefährliche Spaltung der Gesellschaft zu beenden. Möglich geworden ist die Volksabstimmung über das Covid-­Gesetz dank der rekordhohen Zahl von 187’000 Unterschriften. Kaum je in der Geschichte der direkten Demokratie der Schweiz haben so viele Bürgerinnen und Bürger ein Referendum unterzeichnet. Und nie ging es schneller: Die Sammlung dauerte nur drei Wochen! Dieses starke Signal gilt es nun am 28. November an der Urne mit einem Nein zu bestätigen.

    Wirtschaftshilfen nicht betroffen
    Bereits am 13. Juni 2021 haben beachtliche 40 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Nein zum Covid-Gesetz gesagt. Wer Ja sagte, tat dies in erster Linie deshalb, weil er die Wirtschaftshilfen des Bundes an die durch die Massnahmen geschädigten Unternehmen nicht gefährden wollte. Dieses Hauptargument der Befürworter fällt nun in der Abstimmung vom 28. November weg: Die allermeisten Entschädigungszahlungen laufen im März 2022 aus, und bis dahin gilt das Gesetz auch bei einem Nein.

    Unnötige und extreme Verschärfungen verhindern
    Zur Abstimmung gelangen ausschliesslich unnötige und extreme Verschärfungen des Covid-­Gesetzes, die nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen, aber enormen Schaden an unserer Gesellschaft und an unserer direkten Demokratie anrichten.

    Um diese vier zentralen Punkte geht es in der Volksabstimmung vom 28. November:

    1. Ungeimpfte werden diskriminiert, es kommt zu einer Spaltung der Gesellschaft!
      Die strengen Quarantänevorschriften werden auf Menschen beschränkt, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Weitere Vorschriften, wie die kostspielige Testpflicht bei Rückflügen aus dem Ausland, gelten nur für Ungeimpfte. Weil aber auch geimpfte Menschen angesteckt werden und ansteckend sein können, ist diese Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt.
      Damit wird eine Diskriminierung Ungeimpfter eingeführt, die zukünftig noch weiter ausgebaut werden soll. Zusammen mit dem Covid-Zertifikat führt dies zu einem indirekten Impfzwang für alle. Menschen verlieren ihre Stelle, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, Freundschaften zerbrechen, Familien werden entzweit. Das alles spaltet die Gesellschaft und ist unschweizerisch.
    2. Es wird eine elektronische Massen-Überwachung der Bevölkerung eingeführt!
      Der Bund führt ein «umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing» ein, ein sogenanntes TTIQ-System (Testen, Tracing, Isolation, Quarantäne). Das bedeutet nichts anderes als eine umfassende elektronische Massen-Überwachung der Bürger, ihres Lebens und ihrer sozialen Kontakte, ihrer Bewegung und ihrer Reisen. Die Daten sollen in zentralen Datenbanken gespeichert werden. Damit drohen Zustände wie in China mit Totalüberwachung, Gesichtserkennung und Sozialpunktesystem! Dies ist umso weniger zu verantworten, als das Contact Tracing gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unwirksam ist. Und wir wollen das jetzt flächendeckend einführen?
    3. Das Covid-Zertifikat wird als Instrument der Diskriminierung missbraucht, es entsteht ein indirekter Impfzwang!
      Das Covid-Zertifikat bedroht die offene und freie Gesellschaft. Das Leben und die Bewegungsfreiheit aller Bürger werden kontrolliert und eingeschränkt. Die Zertifikatspflicht schafft einen Zwang, dass man sich immer wieder impfen lassen muss. Ungeimpfte können nicht mehr gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen. Das Zertifikat dient zur Zugangskontrolle in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens: bei gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen, bei Krankenhausbesuchen, politischen Veranstaltungen und sogar im Betrieb.
    4. Der Bundesrat erhält noch mehr Macht zur Verhängung von Covid-Massnahmen!
      Der Bundesrat wird ermächtigt, die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens festzulegen. Damit erhält er die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger. Diese Machtausweitung bedeutet eine weitere Verschiebung der Entscheidungsgewalt von Parlament und Souverän hin zur Regierung. Das ist undemokratisch und gefährlich. Die Vollmachten für den Bundesrat müssen im Gegenteil abgebaut und die Kontrolle wieder an das Parlament zurückgegeben werden.

    Mit einem Nein stellen wir den Rechtsstaat wieder her
    Der Bundesrat klammert sich an seine viel zu grosse Macht, die unserem bewährten Schweizer Politsystem widerspricht: Dieses ist so ausgelegt, dass keine Institution im Land zu mächtig wird und die anderen dominieren kann. Die Argumente, die der Bundesrat für das Covid-Gesetz ins Feld führt, überzeugen deshalb nicht und entsprechen nicht den Fakten. So ist seine Behauptung falsch, bei einem Nein zum Covid-Gesetz könne man nicht mehr ins Ausland reisen. Richtig ist: Nichts spricht gegen ein freiwilliges Zertifikat fürs Reisen. Aber alles spricht den Missbrauch des Zertifikats im Inland, indem wesentliche Teile der Bevölkerung diskriminiert und an der Ausübung ihrer Grundrechte und natürlichen Freiheiten gehindert werden. Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft!

    Rechtsprofessoren: Covid-Gesetz ist «verfassungswidrig»
    Die Argumente für ein Nein werden von renommierten Rechtsprofessoren gestützt. Alt Bundesrichter Prof. Dr. iur. Karl Spühler bezeichnete das Covid-Gesetz in einem viel beachteten Artikel in der «Schweizerzeit» als «verfassungswidrig». «Eine sorgfältige Analyse zeigt, dass es vor der Bundesverfassung nicht standhält», so Spühler weiter. Zum selben Schluss kommt Prof. Dr. Andreas Kley, der den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich innehält. Das Covid-Gesetz sei «ein weiterhin verfassungswidriges Vorhaben» und ausserdem ein «undemokratisches Vorhaben».

    Aus all diesen Gründen kann es am 28. November nur eine Antwort geben: Ein überzeugtes Nein zum unnötigen, extremen und unschweizerischen Covid-Gesetz! Denn mit einem Nein stellen wir den Rechtsstaat wieder her. Und wir verhindern Diskriminierung und Spaltung. Zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger, zum Wohl der Schweiz!

     

    Sandro Meier,
    Vorstand Freunde der Verfassung

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